Hausanschluss

Was versteht man unter dem Hausanschluss?
Der Hausanschluss ist die Leitung mit den zugehörigen Armaturen von dem Ventil an der Hauptleitung bis zum Ausgangsventil hinter dem Wasserzähler.

Die Lage und Größe dieser Leitung wird in Abstimmung mit dem Bauherren vom Wasserbeschaffungsverband (WBV) Panker-Giekau festgelegt.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für diese Leitung trägt der WBV. Nur der WBV darf Änderungen oder Reparaturen an dieser Leitung vor dem Zähler vornehmen oder vornehmen lassen.

Die Kosten trägt der WBV, soweit Schäden nicht durch den Grundstückseigentümer oder Dritte zu verantworten sind.
Kosten des Anschlussnehmers
Die Verantwortung für diese Leitung trägt der WBV. Nur der WBV darf Änderungen oder Reparaturen an dieser Leitung vor dem Zähler vornehmen oder vornehmen lassen.

Die Kosten trägt der WBV, soweit Schäden nicht durch den Grundstückseigentümer oder Dritte zu verantworten sind.
Zählerablesung
Die Verantwortung für diese Leitung trägt der WBV. Nur der WBV darf Änderungen oder Reparaturen an dieser Leitung vor dem Zähler vornehmen oder vornehmen lassen.

Die Kosten trägt der WBV, soweit Schäden nicht durch den Grundstückseigentümer oder Dritte zu verantworten sind.
Wer muss wann einen Hausanschluss beantragen?
Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung am Hausanschluss ist vom Bauherr ein Antrag zu stellen. Formulare erhalten Sie vom WBV (Tel.: 04344 / 9543, Mail: s.o.) oder als PDF-Datei. Für die weitere Bearbeitung wird ein verbindlicher Lageplan sowie Keller- und Untergeschosszeichnungen (mit Kennzeichnung der gewünschten Übergangsstelle) benötigt.

Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses von den vorhandenen Versorgungsleitungen abhängt. Es ist mit unterschiedlichen Ausführungszeiten zu rechnen. Ersparen Sie sich und dem WBV bitte unnötigen Termindruck und stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.
Wer legt die Trasse fest und stellt den Hausanschluss her?
Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung am Hausanschluss ist vom Bauherr ein Antrag zu stellen. Formulare erhalten Sie vom WBV (Tel.: 04344 / 9543, Mail: s.o.) oder als PDF-Datei. Für die weitere Bearbeitung wird ein verbindlicher Lageplan sowie Keller- und Untergeschosszeichnungen (mit Kennzeichnung der gewünschten Übergangsstelle) benötigt.

Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses von den vorhandenen Versorgungsleitungen abhängt. Es ist mit unterschiedlichen Ausführungszeiten zu rechnen. Ersparen Sie sich und dem WBV bitte unnötigen Termindruck und stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.
Wo beginnt die Trinkwasseranlage des Hauseigentümers und dessen Verantwortung?
Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr.

Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung. Sämtliche Arbeiten an der Trinkwasseranlage dürfen nur durch einen vom WBV anerkannten Installateurbetrieb durchgeführt werden.
Wie steht es mit dem „Kleingedruckten”?
Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr.

Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung. Sämtliche Arbeiten an der Trinkwasseranlage dürfen nur durch einen vom WBV anerkannten Installateurbetrieb durchgeführt werden.
Versorgungsgebiet
Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich nach der Übergabestelle der Anschlussleitung, das heißt in der Regel nach dem Ausgangsventil hinter der Wasseruhr.

Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Besitzer oder Mieter, für den WBV die volle Verantwortung. Sämtliche Arbeiten an der Trinkwasseranlage dürfen nur durch einen vom WBV anerkannten Installateurbetrieb durchgeführt werden.

Adresse

Im Dorfe 70, 24217 Krummbek

info@wbv-panker-giekau.de

info@wbvpg.de

Geschäftszeiten

Mo. - Do.: 8:00 - 16:00 Uhr

Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr

Telefon & Fax

Im NOTFALL: 0171-2171178

(04344) 9543
(04344) 4142021

(04344) 4609